Am 1. Juni 2005 ist in Österreich das Zessionsrechts-Änderungsgesetz (ZessRÄG) in Kraft getreten, mit dem ein neuer § 1396a in das ABGB eingefügt wurde. Damit haben die bisher in keiner gesetzlichen Bestimmung erwähnten Nichtabtretungsvereinbarungen – also Abreden, die eine Abtretung verbieten bzw ausschließen – eine Regelung erfahren.
Die vorliegende Untersuchung widmet sich dieser neuen Vorschrift in umfassender Weise. Auch die Behandlung von Nichtabtretungsvereinbarungen im Konkurs wird von der Autorin ausführlich erläutert.
Mag. Aylin Aydinonat ist zurzeit in der juristischen Fachpraxis tätig. Davor war sie Studienassistentin am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Karl-Franzens-Universität Graz. |