Das ÖBA veröffentlicht als Abhandlung ausnahmslos Originalbeiträge, d.h. eingereichte Beiträge dürfen keiner anderen Publikation zur
Veröffentlichung angeboten worden sein. Jeder Beitrag, der als
Abhandlung erscheint, hat ein anonymes Begutachtungsverfahren (double
blind review), das über die Veröffentlichung entscheidet, zu durchlaufen.
Beiträge sind als WORD-Datei an die Redaktion des ÖBA - JBFR (office@bwg.at) zu senden. Unmittelbar nach Eingang des Beitrages bei der Redaktion erhält der Autor eine Bestätigung über den Erhalt des Manuskriptes und das eingeleitete Begutachtungsverfahren. Mit der Einreichung erklärt der Autor, dass der Beitrag noch bei keiner anderen Fachzeitschrift eingereicht worden ist und verpflichtet sich, den Beitrag weder während der Dauer des Begutachtungsverfahrens noch im Falle der Annahme für den Zeitraum danach bei einer anderen Zeitschrift einzureichen.
Zieht ein Autor während des laufenden Begutachtungsverfahrens seinen Beitrag zurück, so verpflichtet er sich zum Ersatz der angefallenen Review-Kosten. Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens werden die Autoren über das Ergebnis informiert. Die Redaktion weist ausdrücklich darauf hin, dass eine vorherige Publikation eines Manuskriptes zu Lasten des Autors zu einem single-blind-review führen kann.
Beiträge müssen neben dem Text enthalten:
- eine kurze Zusammenfassung (etwa 600 Zeichen),
- Stichwörter
- JEL-Classification(s) (mindestens eine, gerne auch mehrere)
- ein kurzes englischsprachiges Summary
- ein Literaturverzeichnis
- eine Autorenangabe
- ein Foto des Autors/der Autoren mit möglichst hoher Auflösung,
- aus urheberrechtlichen Gründen benötigt die Redaktion die Angabe des Fotographen.
Für alle beim Bankverlag eingereichten Manuskripte gilt: Vom Autor ist vor Einreichung beim Bankverlag zu klären, ob Urheberrechte anderer berührt sind. Gegebenenfalls sind Verwertungsrechte (etwa an Text oder Bild) vom Autor einzuholen.
Alle Beiträge sind nach dem dekadischen System zu gliedern (nicht mehr als 3 oder max. 4 Gliederungsebenen). Zitiert wird bei betriebswirtschaftlichen Beiträgen wie folgt: Autor (Jahr), Seite. Bei juristischen Beiträgen wird zitiert wie folgt: Autor, Kurztitel Seite; bei Zeitschriftenbeiträgen: Autor, Zeitschrift Jahr, Seite. Fußnoten sollen so kurz wie möglich gehalten sein und sind fortlaufend zu nummerieren. Beiträge mit Endnoten sind nicht einreichungsfähig. Graphiken und Tabellen sind in der elektronischen Version in den Text eingebettet darzustellen. Zur besseren Bearbeitung sind die Graphiken und Tabellen auch als Originaldateien separat als Dateien zu übersenden.
Nach Satz des Beitrages erhält der Autor eine Fahne zur Durchsicht und Druckfreigabe. Die Redaktion ersucht dringend, nur unumgänglich notwendige Korrekturen vorzunehmen, da jede Korrektur Kosten verursacht. Der Autor erhält von der jeweiligen Ausgabe des BankArchivs fünf Freiexemplare pro eingereichtem Beitrag.
Da der BankVerlag Wien in einer Kooperation mit dem Linde-Verlag auftritt, beachten Sie auch unser AGB unter: https://www.lindeverlag.at/agb.
Bezüglich der Zusammenarbeit mit der Verwertungsgesellschaft Literar
Mechana beachten Sie bitte den unter Punkt „4.3" angeführten Absatz.
Auszug aus den AGB:
4. Urheberrecht und Rechtsübertragung
4.1. Die Autorin bzw. Autor ist Urheber des eingereichten Beitrags.
Die Autorin bzw. der Autor erklärt, dass sie bzw. er allein über das
Urheberrecht an diesem Werk zu verfügen berechtigt ist und bisher keine
dem Verlagsvertrag entgegenstehende Verfügung getroffen hat. Weiters
erklärt die Autorin bzw. der Autor, dass die zur Veröffentlichung
eingereichten Inhalte weder gegen bestehende Gesetze und Vorschriften,
insbesondere strafrechtliche Normen, verstoßen noch die Rechte Dritter
verletzen.
4.2. Mit der Einreichung des Manuskriptes räumt die Autorin bzw. der
Autor dem Verlag für den Fall der Annahme das übertragbare,
zeitlich und örtlich unbeschränkte ausschließliche Werknutzungsrecht (§
24 UrhG) der Veröffentlichung in der jeweiligen Zeitschrift ein,
einschließlich des Rechts der Vervielfältigung in jedem technischen
Verfahren (Druck, Mikrofilm usw.) und der Verbreitung (Verlagsrecht)
sowie der Verwertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen, des
Rechts der Vervielfältigung auf Datenträgern jeder Art, der Speicherung
in und der Ausgabe durch Datenbanken, der Verbreitung von
Vervielfältigungsstücken an die Benutzer, der Sendung (§ 17 UrhG), der
sonstigen öffentlichen Wiedergabe (§ 18 UrhG) sowie der öffentlichen
Zurverfügungstellung, insbesondere über das Internet (§ 18a UrhG). Gemäß
§ 36 Abs. 2 UrhG erlischt die Ausschließlichkeit des eingeräumten
Verlagsrechts mit Ablauf des dem Erscheinen des Beitrags folgenden
Kalenderjahres; dies gilt für die Verwertung durch Datenbanken nicht.
Ein allfälliges Verwertungsrecht des Autors nach § 37a UrhG bleibt
unberührt.
4.3. Die Autorin bzw. der Autor räumt dem Verlag für die Dauer
des Vertrages alle durch die Verwertungsgesellschaft Literar Mechana
wahrgenommenen Rechte und gesetzlichen Vergütungs- und
Beteiligungsansprüche nach deren Satzung, Wahrnehmungsvertrag und
Verteilungsplan zur gemeinsamen Einbringung ein. Der Autor ist damit
einverstanden, dass der Verlag den ihm nach den jeweils geltenden
Verteilungsplänen der Verwertungsgesellschaft Literar Mechana
zustehenden Verlagsanteil direkt ausgezahlt erhält, wobei sich der Autor
verpflichtet, der Literar Mechana gegenüber die Rechtseinräumung an den Verlag bei der Werkmeldung zu bestätigen. Der Anteil des Autors
bleibt davon unberührt. Für die Auszahlung und Abrechnung der durch die
Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte und gesetzlichen
Vergütungs- und Beteiligungsansprüche gelten deren
Verteilungsbestimmungen.