Kursthemen

  • Verpflichtende Weiterbildung

    Auch die Diplom.Kommerzkundenbetreuer müssen das Ausbildungs- und Wissensniveau laufend an die wechselnde Rahmenbedingungen anpassen. Die Gültigkeit des Zertifikates ist daher mit drei Jahre befristet. Um den Titel weitere drei Jahre tragen zu dürfen, muss das Zertifikat erneuert werden. Dies geschieht im Rahmen einer Rezertifizierung, in welcher die Inhaber des Zertifikats den Nachweis erbringen müssen, dass sie sich während der vergangenen drei Jahre kontinuierlich fachlich weitergebildet haben. Durch regelmäßige Rezertifizierungen belegen die Zertifikatsträger, dass sie sich nach wie vor fachlich auf dem Laufenden halten und somit wird der hohe Qualitätsanspruch aufrechterhalten.

    Die jeweils aktuelle Version der Weiterbildungsordnung finden Sie hier:


  • Rezertifizierung

    Leitfaden zur Rezertifizierung

    Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann vor Ablauf dieser Zeit auf Antrag um weitere 3 Jahre verlängert werden. Wie bei jeder Zertifizierung müssen auch hier die Anforderungen und Qualitätsstandards in regelmäßigen Zeitabständen nachgewiesen werden. Die Anforderungen sind in der Weiterbildungsordnung für Diplom.Kommerzkundenbetreuer der BankAkademie Wien geregelt. Jeder Zertifikatsträger kann in Übereinstimmung mit dieser Weiterbildungsordnung bei der Geschäftsstelle der Österreichischen Bankwissenschaftlichen Gesellschaft eine Re-Zertifizierung beantragen.

    Die wichtigsten Voraussetzungen für die Re-Zertifizierung im Überblick:

    • Die Gültigkeit eines Zertifikates ist auf die Dauer von 3 Jahren befristet. Innerhalb der Gültigkeit des Zertifikates ist jeder Zertifikatsträger zur Weiterbildung verpflichtet.
    • Diplom.Kommerzkunden­betreuer müssen innerhalb von 3 Jahren mindestens 30 CPD-Credits nachweisen. Diese CPD-Credits sind aus mindestens 3 unterschiedlichen Themengebieten, wobei je Themengebiet mindestens 3 CPD-Credits belegt werden müssen. Es können nur maximal 15 CPD-Credits angerechnet werden.
    • Die Rezertifizierung kann nur mit einem ordnungsgemäß ausgefüllten Formblatt und entsprechend der Aufstellung beigelegten Teilnahmebestätigungen (in Kopie) bearbeitet und erledigt werden.
    • Grundsätzlich sind die Nachweise für die geleistete Weiterbildung eigenverantwortlich zu sammeln und selbständig im letzten Halbjahr vor Ablauf der Zertifizierung bei der Geschäftsstelle der BWG einzureichen. Die eingereichten Weiterbildungsnachweise werden stichprobenartig kontrolliert.
    • Die Verlängerung des Zertifikates ist vor Ablauf der aktuellen Zertifizierung zu beantragen.
    • Ohne Teilnahmebestätigung gibt es keine Zuerkennung von CPD-Credits!
    • Generell gilt: Einladungsschreiben, Anmeldebescheinigungen oder ähnliches sind keine Teilnahmebestätigungen!

    Für die Rezertifizierung benötigen Sie:

    • Antrag auf Rezertifizierung
    • Nachweisblatt
    • Teilnahmebestätigungen in Kopie

    Bitte beachten Sie, dass weiterhin alle Bestimmungen der gültigen Weiterbildungsordnung gelten und dieser Leitfaden nur eine Ergänzung bzw. Erklärung dazu ist.