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Das neue Bankwesengesetz im Rahmen des Finanzmarktanpassungsgesetzes

Autor: Lucius, Otto (Hrsg.)
Fundstelle: Bankwissenschaftliche Schriftenreihe, Band 76
ISBN: 3-85136-024-9
Verlag: Bank Verlag Wien / Verlag Orac, Wien 1993, 160 Seiten

Preis: 34,16


Mag. Otto Lucius (Hrsg.), Österreichische Bankwissenschaftliche Gesellschaft,
Wallnerstraße 3/5, A-1010 Wien

Mit Beiträgen von: Präs. Dr. Matthias Bauer, Gen.-Dir. Dr. Hans Haumer, Verbandsanwalt DDr. Hans Hofinger, Gen.-Dir. Dr. Klaus Liebscher, Gen.-Sekr. Dr. Herbert Loidolt, Gouverneur Dkfm. Kurt Nößlinger, Syndikus Dr. Herbert Pichler, Gen.-Sekr. Hon.-Prof. Dr. Gustav Raab, Gen.-Dir. Dr. Erich Rainbacher, Gen.-Dir. Dr. Guido Schmidt-Chiari, Dir. Dietmar Spranz und SC Univ.-Prof. Dr. Anton Stanzen.

Am 7. Juli 1993 verabschiedete der Nationalrat das "Finanzmarktanpassungsgesetz 1993". Das Kernstück dieses Gesetzeswerkes bildet das neue Bankwesengesetz, welches das KWG 1979 ablöst. Eines der Ziele des Gesetzgebers war es, die EG-Konformität des österreichischen Bankrechts sicherzustellen. Mit der Verabschiedung des Finanzmarktanpassungsgesetzes ist Österreichs Bankwesen auf alle Fälle für den europäischen Wettbewerb gerüstet - ungeachtet einer EWR- bzw. EG-Zugehörigkeit.

Nach dem "Jahrhundertgesetz", dem KWG 1979, hat Österreichs Bankwirtschaft mit dem Bankwesengesetz nun ein wahres "Jahrtausendgesetz" erhalten. Denn zum einen wird es in diesem Jahrtausend mit Sicherheit kein neues Bankwesengesetz mehr geben, zum anderen wirkt das Gesetz insofern noch in das nächste Jahrtausend, als aufgrund der Umsetzung weiterer EG-Bestimmungen die nächsten Novellen zur Komplettierung des Bankwesengesetzes bereits feststehen. Damit sehen sich Österreichs Banken vor eine gewaltige Herausforderung, auch angesichts des knappen Zeitraumes bis zum Inkrafttreten am 1.1.1994, gestellt.

Liest man die in diesem Band gesammelten Beiträge zum Bankwesengesetz sowie zum Sparkassengesetz, Investmentfondsgesetz und Bausparkassengesetz, so fällt einem das hohe Maß an Zustimmung auf - ein Zeichen für die intensiven Diskussionen während der Vorbereitungszeit. Daß dennoch der eine oder andere Novellierungswunsch besteht, darf bei einem so umfangreichen Gesetzesvorhaben (das Bankwesengesetz allein umfaßt 103 Paragraphen) nicht verwundern!

Es ist den intensiven Bemühungen der Autoren zu danken, daß zu einer derart komplexen Materie bereits wenig mehr als einen Monat nach Beschlußfassung des Gesetzes eine erste kritische Auseinandersetzung mit den neuen Normen vorgelegt werden kann. So soll dieses Werk nicht nur der Information dienen, sondern auch den Grundstein für weitere fruchtbringende Diskussionen im Interesse der österreichischen Banken legen.