Zahlreiche Sondergesetze erlegen Unternehmern Informationspflichten gegenüber Verbrauchern auf und schreiben dabei gleichzeitig vor, wie diese Pflichten zu erfüllen sind. Während sich bezüglich der verlangten Art und Weise der Informationserteilung beim analogen Vertragsabschluss kaum Fragen stellen, bestanden im Onlinegeschäft und insb im Online-Banking bislang erhebliche Unklarheiten. Eine rezente Entscheidung des EuGH schafft nun erstmals klare Verhältnisse.
Der OGH hat in 3 Ob 97/16k entschieden, dass auch ein ursprünglicher Prospektfehler, der dem Prospektpflichtigen bewusst sein musste und der nicht durch einen Nachtrag korrigiert wurde, den Verbraucher-Anleger zum Rücktritt berechtigt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wertpapiere während des öffentlichen Angebots erworben worden sind. Während diese letzte Voraussetzung zutrifft, widerspricht die erste Ansicht der ProspektRL. Das Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht der ProspektRL ist keine Sanktion, sondern soll dem Anleger eine Neubewertung seiner Kaufentscheidung während des öffentlichen Angebots ermöglichen. Es setzt daher die Veröffentlichung eines Nachtrags während des öffentlichen Angebots voraus. Nach Ablauf und ohne Veröffentlichung eines Nachtrags besteht kein Rücktrittsrecht mehr, selbst wenn die Nachtragspflicht schuldhaft verletzt worden sein sollte.
In der rezenten E 10 Ob 62/16i vertritt der OGH in Abweichung von seiner bisherigen Rsp die Auffassung, dass der bereicherungsrechtliche Rückforderungsanspruch des Garantieauftraggebers bei materiell ungerechtfertigtem Abruf einer Haftrücklassgarantie der dreijährigen Verjährungsfirst des § 1486 Z 1 ABGB unterliegt. Der vorliegende Beitrag zeigt Schwachpunkte dieser E auf und kommt insb zu dem Schluss, dass die Anwendung des § 1486 Z 1 ABGB nicht zu überzeugen vermag und es stattdessen bei der Anwendung der allgemeinen Dreißigjahresfrist zu bleiben hat.
Alternative Investments wie Hedgefonds, Private Equity, Immobilien und Rohstoffe boten Investoren in den letzten Dekaden ein attraktives Risiko/Rendite-Verhältnis. Wir gehen davon aus, dass diese nicht-traditionellen Anlagekategorien auch weiterhin attraktiv bleiben, und ihre Beliebtheit dürfte angesichts ihrer Fähigkeit zur Steigerung der Effizienz und zur Stabilisierung der Performance von Portfolios noch anwachsen. In diesem Beitrag analysieren wir die relative Attraktivität der Alternative Investments im Vergleich zu den traditionellen Anlagen wie Aktien und Anleihen. Wir untersuchen deren Verteilungs- und Performanceeigenschaften und gehen der Frage nach, welche Performancemaße den Präferenzen der Anleger und den speziellen Renditeeigenschaften der in Frage stehenden Anlageklassen gerecht werden.