§ 99d BWG, der die Art 65 ff CRD in nationales Recht umgesetzt hat, steht seit Herbst 2016 auf dem verfassungsgerichtlichen Prüfstand. Insbesondere die Frage, ob der FMA einfachgesetzlich die Kompetenz übertragen werden durfte, Geldstrafen in Millionenhöhe gegen Kreditinstitute zu verhängen, erscheint vor dem Hintergrund des Art 91 B-VG und der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung problematisch. Die Entscheidung des VfGH in den Anlassfällen könnte zudem die Grenzen des geltenden Verwaltungsstrafrechts neu vermessen.
Ein kürzlich ergangenes Urteil des LGZ Graz stellt die rechtliche Zulässigkeit von qualifizierten Nachrangdarlehen als Crowdinvestingform in Frage. Das Gericht vertrat unter anderem die Ansicht, dass qualifizierte Nachrangklauseln in Verbraucherkreditverträgen immer dann als gröblich benachteiligend anzusehen sind, wenn der Kreditgeber nicht am Unternehmenserfolg des Kreditnehmers partizipiert. Ein hoher Zinssatz allein könne das durch die qualifizierte Nachrangklausel entstehende Missverhältnis nicht kompensieren. Folgt man dieser Ansicht, würde dies wohl das Ende des qualifizierten Nachrangdarlehens als Crowdinvestingform bedeuten.
Kapitalmärkte zählen innerhalb der Europäischen Union zu den stark überwachten und regulierten Bereichen. Diese strenge Überwachung ist aufgrund der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Finanzwirtschaft für die einzelnen Länder nachvollziehbar. Aktuell herrscht, aufgrund von Krisen und Skandalen, ein starker Trend hin zu einer weiteren, noch stärkeren, Regulierung. In manchen Bereichen erfolgt die regulatorische Verschärfung durchaus zu Recht, in anderen Bereichen besteht jedoch die Gefahr, über das Ziel hinauszuschießen.
Vor knapp einem Jahr haben Wohnimmobilien den Bausparvertrag als interessanteste Spar- und Anlageform der Österreicher abgelöst. Seither hat sich diese Tendenz gefestigt, die Wohnimmobilien liegen noch immer auf Rang 1, der Bausparvertrag konnte nach seinem historischen Tiefpunkt im ersten Quartal 2016 jedoch wieder Boden gutmachen und liegt nun, neben dem Grundstückserwerb, wieder auf Rang 2. Das zeigen die Ergebnisse des vierteljährlichen Stimmungsbarometers der GfK Austria, das Informationen über das aktuelle Interesse der Österreicher an verschiedenen Spar- und Anlageformen – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung – liefert. Was die altbewährten Sparformen wie Bausparvertrag und Sparbuch betrifft, so liegen die Beliebtheitswerte für diese beiden Sparprodukte zwar unter dem Vorjahresniveau, doch die Entwicklungen innerhalb des Jahres lassen eher auf ein leicht steigendes Interesse für diese Sparmöglichkeiten hindeuten. Auch Gold gewinnt 2016 deutlich an Bedeutung und nimmt – gleich nach dem Bausparvertrag und Grundstückerwerb – den dritten Platz in der Beliebtheitsskala der Spar- und Investmentmöglichkeiten ein. Weitere interessante Entwicklungen gibt es bei den modernen Bezahlmethoden und -kanälen: Wie die Ergebnisse der Direktbankenstudie der GfK zeigen, haben sich Online- und Mobile-Banking sowie die kontaktlosen Bezahlmethoden in Österreich bereits gut etabliert und finden immer mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.