Die DSGVO wurde am 4.5.2016 im Amtsblatt Nr L119 S.1 kundgemacht, trat gemäß Art 99 Abs 1 am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt ab dem 25.5.2018. Sie wird ab dem Zeitpunkt ihrer Geltung das Rückgrat des allgemeinen Datenschutzes im EWR (EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein) bilden und die bisherige Datenschutz-Richtlinie, die 1995 verabschiedet wurde, ablösen.
Dieser Beitrag untersucht das vom Gesetzgeber implementierte Modell des Aktienbuchs mit Stand 5.10.2016 aus praktischer Sicht. Dabei zeigt sich, dass das Modell über die von der FATF empfohlenen Maßnahmen hinausgeht und dem österreichischen Kapitalmarkt nicht erforderliche Beschränkungen auferlegt, worunter seine Attraktivität leidet. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das Funktionieren des aus Deutschland übernommenen Modells des Aktienbuchs an den Gegebenheiten der österreichischen Kapitalmarktinfrastruktur scheitert, deren Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Diese unbefriedigende Situation ließe sich im Einklang mit den Empfehlungen der FATF durch geringfügige Anpassungen der gesetzlichen Vorgaben nach dem, im Zuge der deutschen Aktienrechtsnovelle 2016 neu eingeführten, Modell der Immobilisierung von Inhaberaktien beheben.