Autoren-Richtlinien
Das BankArchiv - Journal of Banking and Financial Research (zitiert als ÖBA - JBFR) erschien 1953 im 1. Jahrgang und ist seit 1990 ein referiertes Journal, das im Abstract Service IBZ ausgewertet wird. Sämtliche Beiträge, die als Abhandlungen erscheinen sollen, unterliegen dem international üblichen Doppel-Blind-Begutachtungsverfahren. Das ÖBA veröffentlicht ausnahmslos Originalbeiträge.
Mitherausgeber sind em. Univ.-Prof. Dr. Dr. Oskar Betsch, TU Darmstadt (Bankbetriebslehre), RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, Wirtschaftsuniversität Wien, U Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski, Universität Graz, ao. Univ.-Prof. Dr. Markus Dellinger, Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, Wirtschaftsuniversität Wien), Univ.-Prof. Dr. Stefan Pichler, Wirtschaftsuniversität Wien, Univ.-Prof. Dr. Peter Steiner, Universität Graz und Univ.-Prof.i.R. Dr. Helmut Uhlir.
Die Herausgeber werden unterstützt vom Herausgeberbeirat mit Univ.-Prof. Dr. Matthias Bank, Universität Innsbruck, Dr. Wilma Dehn, OGH Wien, Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griß, Präsidentin des OGH, Dir. Univ.-Prof. Dr. Andreas Grünbichler, Wüstenrot Salzburg, Univ.-Prof.i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut Koziol, ECTIL Wien, Univ.-Prof. Dr. Brigitta Lurger, Universität Graz, Univ.-Prof. Dr. Stefan Paul, Ruhr-Universität Bochum und Univ.-Prof Dr. Karl Stöger, Universität Graz.
Die Redaktion liegt bei der Österreichischen Bankwissenschaftlichen Gesellschaft (Kontakt: Frau Elisabeth Zivota), Eßlinggasse 17/5, A-1010 Wien, e-mail office@bwg.at.
Beiträge sind elektronisch an die Redaktion des ÖBA - JBFR (office@bwg.at) zu senden. Unmittelbar nach Eingang des Beitrages bei der Redaktion erhält der Autor eine Bestätigung über den Erhalt des Manuskriptes und das eingeleitete Begutachtungsverfahren. Mit der Einreichung erklärt der Autor, dass der Beitrag noch bei keiner anderen Fachzeitschrift eingereicht worden ist und verpflichtet sich, den Beitrag weder während der Dauer des Begutachtungsverfahrens noch im Falle der Annahme für den Zeitraum danach bei einer anderen Zeitschrift einzureichen. Zieht ein Autor während des laufenden Begutachtungsverfahrens seinen Beitrag zurück, so verpflichtet er sich zum Ersatz der angefallenen Review-Kosten. Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens werden die Autoren über das Ergebnis informiert. Die Redaktion weist ausdrücklich darauf hin, dass eine vorherige Publikation eines Manuskriptes auf einer website zu Lasten des Autors zu einem single-blind-review führen kann.
Beiträge müssen neben dem Text eine kurze Zusammenfassung (etwa 600 Zeichen), Stichwörter und JEL-Classification (für betriebswirtschaftliche Beiträge) sowie ein kurzes englischsprachiges Summary enthalten. Weiters soll jeder Beitrag über ein Literaturverzeichnis verfügen. Erforderlich ist auch eine Autorenangabe sowie ein Foto des Autors (der Autoren) mit möglichst hoher Auflösung, das am besten elektronisch zu übermitteln ist. Aus urheberrechtlichen Gründen benötigt die Redaktion die Angabe des Fotographen.
Beiträge im ÖBA - JBFR sind nach dem dekadischen System zu gliedern (nach Möglichkeit nicht mehr als 3 oder max. 4 Gliederungsebenen). Zitiert wird bei betriebswirtschaftlichen Beiträgen wie folgt: Autor (Jahr), Seite. Bei juristischen Beiträgen wird zitiert wie folgt: Autor, Kurztitel Seite; bei Zeitschriftenbeiträgen: Autor, Zeitschrift Jahr, Seite. Fußnoten sollen so kurz wie möglich gehalten sein und sind fortlaufend zu nummerieren.
Graphiken und Tabellen sind in der elektronischen Version in den Text eingebettet darzustellen. Zur besseren Bearbeitung sind die Graphiken und Tabellen auch als Originaldateien separat elektronisch zu übersenden. Nach Satz des Beitrages erhält der Autor eine Fahne zur Durchsicht und Druckfreigabe. Die Redaktion ersucht dringend, nur unumgänglich notwendige Korrekturen vorzunehmen, da jede Korrektur Kosten verursacht. Bei Rücksendung der zum Druck freigegebenen Fahnen ist auch gleich bekanntzugeben, ob Sonderdrucke des Beitrages gewünscht werden oder nicht.